Eigenbluttherapie verboten? Was in Deutschland erlaubt ist – und was nicht
Was ist mit ‚Eigenbluttherapie‘ eigentlich gemeint?
Der Begriff ‚Eigenbluttherapie‘ wird für mindestens drei verschiedene Anwendungen verwendet – und genau das führt zur Verwirrung:
1. Klassische Eigenbluttherapie (unspezifisch)
Bei der klassischen, unspezifischen Eigenbluttherapie wird dem Patienten venöses Blut abgenommen, ggf. mit Ozon oder anderen Substanzen versetzt oder unverändert gelassen, und dann intramuskulär injiziert – zur allgemeinen Immunstimulation. Diese Methode ist in Deutschland für niedergelassene Ärzte grundsätzlich erlaubt, aber medizinisch umstritten und nicht Gegenstand meiner Behandlung.
2. Eigenblut im Sport (Blutdoping)
Im Leistungssport steht ‚Eigenblut‘ häufig für Blutdoping: Das eigene Blut wird z.B. nach einem Höhentraining entnommen, gespeichert und vor dem Wettkampf reinjiziert, um die Sauerstofftransportkapazität zu steigern. Das ist im Sport durch die WADA verboten und gilt als Doping. Mit der medizinischen Eigenbluttherapie hat das nichts zu tun.
3. ACP/PRP-Therapie (Platelet-Rich Plasma)
ACP (Autologes Conditioniertes Plasma) und PRP (Platelet-Rich Plasma) sind modernere, wissenschaftlich fundierte Formen der Eigenblutanwendung. Dem Patienten wird Blut abgenommen, zentrifugiert, um konzentriertes Wachstumsfaktor-Plasma zu gewinnen, und dann direkt in das erkrankte Gelenk, die Sehne oder den Schleimbeutel injiziert. Diese Methode ist in Deutschland vollständig erlaubt – sie ist eine individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) und liegt damit außerhalb der GKV-Erstattung, aber eindeutig innerhalb des rechtlichen Rahmens der ärztlichen Behandlung. Mehr zu dieser Methode finden Sie auf meiner ACP/PRP-Behandlungsseite.
Ist ACP/PRP in Deutschland verboten?
Nein – ACP/PRP ist in Deutschland nicht verboten. Es ist eine individuell erbrachte ärztliche Leistung, die von approbierten Ärzten legal angeboten und durchgeführt werden darf. Es gibt keine Zulassungspflicht, da das Plasma aus dem Körper des Patienten gewonnen wird und sofort wieder beim selben Patienten eingesetzt wird (autologes Verfahren).
ACP/PRP ist auch im Sport bei Amateurportlern, Breitensportlern und im medizinischen Kontext erlaubt. Die WADA hatte PRP-Injektionen ins Gelenk und in Sehnen zeitweise auf der Verbotsliste (bis 2011) – hat sie aber nach Überprüfung der Evidenz wieder gestrichen. Heute ist PRP im Sport (außer intravenöser Anwendung) nicht mehr verboten.
Was ist bei der Eigenbluttherapie in Deutschland geregelt?
Arztvorbehalt
ACP/PRP darf nur von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Die Blutabnahme, Zentrifugation und Injektion sind ärztliche Tätigkeiten, die kein Heilpraktiker, kein Physiotherapeut und keine Kosmetikerin übernehmen darf. Aufklärungspflicht
Wie bei jeder Behandlung besteht für mich als Arzt die Pflicht, den Patienten vollständig über Wirkungen, Risiken und Alternativen aufzuklären. Ich bespreche vor jeder ACP/PRP-Behandlung explizit, was das Verfahren leisten kann – und was es nicht kann. Dazu gehört auch der Hinweis, dass ACP/PRP eine individuelle Gesundheitsleistung ist und nicht von der GKV erstattet wird.
Warum wird Eigenbluttherapie manchmal mit ‚verboten‘ in Verbindung gebracht?
Die Verwirrung kommt aus mehreren Quellen: Erstens aus dem Sport, wo Blutdoping verboten ist und in der Öffentlichkeit mit ‚Eigenblut‘ verknüpft wird. Zweitens aus der Tatsache, dass ACP/PRP nicht von der GKV erstattet wird – was manche Patienten mit ’nicht zugelassen‘ oder ’nicht erlaubt‘ gleichsetzen. Drittens aus seriösen Bedenken gegenüber manchen Angeboten im IGeL-Bereich, bei denen das Preis-Leistungs-Verhältnis fragwürdig ist. Meine Empfehlung: Hinterfragen Sie konkret, was ein Anbieter unter ‚Eigenbluttherapie‘ versteht – und ob die Methode Ihrem Befund entspricht.
Häufige Fragen zur Eigenbluttherapie und ihrer Rechtslage
Darf mein Hausarzt keine ACP/PRP-Behandlung durchführen?
Technisch darf jeder approbierte Arzt ACP/PRP durchführen. In der Praxis erfordert die korrekte Durchführung aber Erfahrung mit dem Zentrifugationssystem und die Fähigkeit zur ultraschallgestützten Injektion. Ich empfehle, darauf zu achten, dass der behandelnde Arzt regelmäßige Erfahrung mit dem Verfahren hat.
Ist ACP/PRP im Profifußball verboten?
Nein. PRP-Injektionen ins Gelenk und in Sehnen sind von der WADA seit 2011 nicht mehr auf der Verbotsliste. Nur intravenöse PRP-Injektionen und Blutinjektionen als Dopingmethode bleiben verboten. Pejic-Patienten, die Sport treiben, können ACP/PRP bedenkenlos nutzen.
Ist ACP/PRP dasselbe wie Blutdoping?
Nein. Blutdoping zielt darauf ab, die Sauerstofftransportkapazität zu erhöhen – durch Transfusion von Erythrozyten oder EPO. ACP/PRP nutzt die Wachstumsfaktoren der Blutplättchen für lokale Geweberegeneration. Das sind völlig verschiedene Mechanismen und völlig verschiedene Substanzen.
Termin vereinbaren in Wiesloch
ACP/PRP ist in Deutschland vollständig erlaubt, medizinisch seriös und bei orthopädischen Erkrankungen gut untersucht. Wenn Sie wissen möchten, ob die Behandlung für Ihren Befund sinnvoll ist, berate ich Sie in meiner Praxis in Wiesloch – offen, transparent und ohne Druck.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin in meiner Praxis in Wiesloch – ich freue mich darauf, Sie kennenzulernen.